Neue Verordnung (VVSG) per 1. Januar 2023
Der Bundesrat verabschiedet Verordnung über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe.
Per 1.1.2023 tritt die neue Verordnung (VVSG) in Kraft und regelt somit den Zugang von Privatpersonen zu Stoffen, welche potentiell zur Herstellung von Sprengstoffen eingesetzt werden können.
Unter diese Regelung fallen auch Wasserstoffperoxid bzw. wasserstoffperoxidhaltige Produkte, welche unter anderem in der Schwimmbadwasseraufbereitung eingesetzt werden.
Was bedeutet das für Sie als Verkaufsstelle von Schwimmbadchemikalien?
AQUEA Oxyfluid, AQUEA Oxyblue sowie Wasserstoffperoxid 35% dürfen ab 1.1.2023 nicht mehr an Privatverwender ohne gültige Erwerbs- oder Ausnahmebewilligung abgegeben werden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, als Abgabestelle die Erwerbsbewilligung von Privatanwendern nachzuprüfen. Zu diesem Zweck entwickelt FedPol ein Informationssystem, welches voraussichtlich ab Oktober 2022 zur Verfügung stehen sollte.
Was bedeutet dies für Ihre Kunden?
Das Gesetz sieht vor, dass Erwerbsbewilligungen beim Fedpol beantragt werden können. Ob Bewilligungen für den Bezug von Produkten zur Schwimmbadwasseraufbereitung auf Basis von Wasserstoffperoxid zwischen 12 und 35% erteilt werden, ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht gesichert. Dies wird die Praxis zeigen.
Parallel dazu werden wir für die kommende Saison Ersatzprodukte, welche frei verkäuflich sein werden und ohne Bewilligung abgegeben werden dürfen, entwickeln.
Unsere Empfehlung an Sie: Informieren Sie Ihre Kunden rechtzeitig über die Änderung.
Wir halten Sie proaktiv auf dem Laufenden, sobald uns weitere Informationen zur Umsetzung der VVSG vorliegen.